Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG: Außerordentliche Hauptversammlung 2015
Der Rechtsformwechsel dient vor allem dem eingeschlagenen Wachstumskurs der Gesellschaft, indem die Eigenkapitalfinanzierungsfähigkeit gefördert wird. So wird mit dem Rechtsformwechsel eine Struktur erreicht, die es gestattet, zukünftig unter flexibleren Rahmenbedingungen neues Eigenkapital zur Verfolgung einer Investitions- und Wachstumsstrategie zu generieren. Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ermöglicht somit, die Flexibilität einer kapitalmarktorientierten Publikumsgesellschaft mit den Vorteilen eines strategisch ausgerichteten und nachhaltig agierenden Familienunternehmens zu kombinieren.
In Folge des Formwechsels wurde auch die Satzung der Gesellschaft neu gefasst, an aktuell geltende Standards angepasst und um Regelungen ergänzt, die den Besonderheiten der Rechtsform der KGaA Rechnung tragen. Zudem wurde ein neues genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss geschaffen, da das bisherige genehmigte Kapital im Laufe dieses Jahres ausgelaufen war.
Der Vorstand der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG bestätigte auf der außerordentlichen Hauptversammlung auch noch einmal die bisherige Prognose für das Geschäftsjahr 2015, erneut eine Verbesserung beim EBIT und EBITDA im Konzern zu erzielen.
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