BLL begrüßt Überarbeitung der Rechtsgrundlage für neuartige Lebensmittel
"Nach acht Jahren der Beratung hat sich der europäische Gesetzgeber endlich darauf geeinigt, dass innovative und sichere Lebensmittel dem Verbraucher schneller zugänglich gemacht werden können", erklärt BLL-Geschäftsführer Peter Loosen. Die Verordnung steht aber nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel, sondern sieht auch ein vereinfachtes Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern vor, wenn diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen Ernährung verzehrt werden. "Nun müssen Erzeugnisse wie Nüsse oder Fruchtsäfte, die in anderen Teilen der Welt zum festen Speiseplan dazugehören, in der EU nicht mehr extra als neuartige Lebensmittel zugelassen werden", betont Loosen und ergänzt. "Alle bislang und zukünftig zugelassenen neuartigen Lebensmittel werden in eine für alle einsehbare Unionsliste eingetragen, um noch mehr Transparenz zu schaffen".
In der neuen Novel Food-Verordnung ist zudem vorgesehen, dass die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels für fünf Jahre auf den jeweiligen Antragssteller beschränkt werden kann, wenn sie auf dessen Forschung und geschützten Daten beruht, damit dieser die Kosten für Forschung und Entwicklung des Lebensmittels in diesem Zeitraum auch wieder "einspielen" kann. "Ansonsten würde den immer noch beträchtlichen Aufwand für eine Zulassung ganz sicher kein Lebensmittelunternehmer auf sich nehmen", so Loosen.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
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