Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Mogelpackung von Milka

Mondelez reduziert Füllmenge von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis

03.09.2025
AI-generated image

Symbolbild

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Bremen Klage gegen die Mondelez Deutschland GmbH eingereicht. Hintergrund ist die Reduzierung der Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend darauf hingewiesen wurden. Statt der über Jahrzehnte üblichen 100 Gramm enthalten viele Sorten nur noch 90 Gramm Schokolade.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat. Doch sie werden getäuscht, weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Gleiche Verpackung mit weniger Inhalt

Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeigt, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez ist. Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehlt: Die neue Nennfüllmenge des Produkts steht nun zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, ist aber leicht zu übersehen und wird häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt.

„Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen“, erklärt Verbraucherschützer Valet. Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich bereits im erfolgreichen Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Unternehmen Upfield. Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).

Politik muss klare Regeln schaffen

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen“, so Valet. Hersteller sollten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. Außerdem müsse die Packungsgröße mit dem Inhalt kleiner werden. 

„Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke immer wieder schamlos aus. In den vergangenen Jahren sind viele hundert Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns bei uns eingegangen. Milka-Produkte waren bereits mehrfach ,Mogelpackung des Monats’. Die Tuc Bake Rolls von Mondelez wurden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sogar zur ,Mogelpackung des Jahres’ gewählt“, berichtet Valet.

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Fleisch aus dem Labor