Hochzeitsrabatte: Bundeskartellamt will Niederlage nicht hinnehmen

23.12.2015 - Deutschland

Das Bundeskartellamt will seine Niederlage im Rechtsstreit mit dem größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka um sogenannte Hochzeitsrabatte nicht hinnehmen.

Die Wettbewerbshüter kündigten am Montag an, beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzulegen, das die Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka verneint hatte. "Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil Bestand haben wird", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Edeka hatte nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von Lieferanten bessere Konditionen gefordert, die dann als "Hochzeitsrabatte" bezeichnet wurden. Im Zuge seines Kampfes um eine Begrenzung der Marktmacht der großen Einzelhandelsketten hatte das Bundeskartellamt dies als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Grundsatzentscheidung aber im November auf. Es sah keine Belege für die Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka.

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