Hochzeitsrabatte: Bundeskartellamt will Niederlage nicht hinnehmen
Edeka hatte nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von Lieferanten bessere Konditionen gefordert, die dann als "Hochzeitsrabatte" bezeichnet wurden. Im Zuge seines Kampfes um eine Begrenzung der Marktmacht der großen Einzelhandelsketten hatte das Bundeskartellamt dies als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Grundsatzentscheidung aber im November auf. Es sah keine Belege für die Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka.
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