„Mindestlohn muss deutlich über neun in Richtung zehn Euro steigen“, Burkhard Siebert, stellvertretender NGG-Vorsitzender
Siebert verwies auf die positiven Wirkungen des Mindestlohns: So habe die sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung im Gastgewerbe um fast sechs Prozent zugenommen. Vier Millionen Menschen, das ist jeder zehnte Beschäftigte, profitieren bundesweit vom gesetzlichen Mindest-
lohn, was sich auch positiv auf die Kaufkraft und somit Nachfrage und Binnenkonjunktur auswirke. Hinzu komme, dass der Staat entlastet wurde, weil er weniger für die so genannten Aufstocker zu zahlen hatte. „Um diese positiven Effekte fortzuschreiben, muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich über neun in Richtung zehn Euro ab 2017 steigen“, hat Siebert gefordert. „Auch das wäre noch ein Niedriglohn zur Existenzsicherung, der Armut im Alter keineswegs verhindert.“
Siebert verwies darauf, dass in den vergleichbaren europäischen Nachbarländern Mindestlöhne jenseits der Neun-Euro-Grenze gelten: in Frankreich 9,67, in Großbritannien 9,23, in Luxemburg 11,12 Euro pro Stunde.
„Fuest stellt als Mitglied der Mindestlohnkommission den gesetzlichen Mindestlohn, wohlgemerkt gesetzlichen, in Frage. Verwunderlich ist auch, dass laut Geschäftsordnung der Kommission öffentliche Erklärungen zur Höhe bzw. Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes dem Vorsitzenden der Kommission vorbehalten sind. Da fragt man sich schon, ob Herr Fuest richtig in diesem Gremium ist“, so der NGG-Vize.
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