Langfristige Zulassung von Glyphosat endlich auf den Weg bringen
Nach der Einstufung von Glyphosat als nicht krebserregend durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), fordert Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes über das Jahr 2017 hinaus. Nachdem eine entsprechende Mehrheit vergangenes Jahr unter den EU-Mitgliedstaaten nicht zustande gekommen war, hatte die EU-Kommission die Zulassung befristet verlängert, auch um die Einschätzung der ECHA abzuwarten.
Nachdem sowohl die ECHA, als auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für Risikobewertung und ein Fachgremium von WHO/FAO keine krebserregende Wirkung von Glyphosat feststellen konnten, dürfe es keine weitere Verzögerung der Zulassung geben. Das Bundesumweltministerium müsse seine politisch motivierte Blockadehaltung, die keine fachliche Grundlage habe, endlich aufgeben. Der BWV-Präsident appelliert aber auch an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, sich offensiv im Sinne des Berufsstandes für eine Verlängerung der Zulassung einzusetzen. „Eine Enthaltung im EU-Ministerrat darf es bei dieser Faktenlage nicht mehr geben!“, so Hartelt.
Die Vorteile von Glyphosat seien unbestritten und der Wirkstoff sei eine unverzichtbare Komponente in modernen Ackerbausystemen. Durch seinen einzigartigen, nicht selektiven Wirkmechanismus könne es Unkräuter hocheffizient bekämpfen und führe nicht zu problematischen Resistenzbildungen. Auch im Bereich der nicht wendenden Bodenbearbeitung, die den Humusgehalt und die biologische Aktivität des Bodens steigert, sei es ein wichtiger Baustein, ebenso im Hinblick auf den Schutz der Böden vor Erosion. Ein Verbot würde zu erheblichen Ertrags-, Qualitäts- und Produktivitätseinbußen führen mit der Konsequenz, dass mehr Lebensmittel importiert werden müssten.
In Deutschland habe Glyphosat ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen und es dürfe nur unter klaren Anwendungsbestimmungen ausgebracht werden. So sei die zu Recht kritisierte Anwendung des Mittels zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung des Ernteergebnisses nicht erlaubt. Bei sachgemäßer Verwendung gibt es laut Hartelt auch kein Risiko für den Anwender. Mit der Einstufung als nicht krebserregend durch die ECHA seien damit alle Bedingungen des Vorsorgeprinzips erfüllt.
Der BWV-Präsident warnt deshalb davor, die Ergebnisse mehrerer anerkannter Institutionen in Frage zu stellen. Er habe kein Verständnis dafür, dass in einigen Kreisen auch unabhängig entstandene, wissenschaftlich fundierte Bewertungen in Frage gestellt werden. Es sei gefährlich, wenn eindeutige Erkenntnisse und Fakten, die der eigenen Überzeugung widersprechen, grundsätzlich nicht mehr akzeptiert würden. Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat sollte deshalb nur noch Formsache sein.
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