Glarner Alpkäse geschützt

Glarner Alpkäse ist einmalig und unnachahmlich

06.07.2017 - Schweiz

Nach zeitaufwändiger und beharrlicher Arbeit wird Wirklichkeit, was die Glarona Käsegenossenschaft seit Jahren angestrebt hat: «Glarner Alpkäse» ist als Bezeichnung ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen worden. Klartext heisst das: «Glarner Alpkäse» ist als Name und Produkt geschützt und darf nicht nachgeahmt werden.
Die Bezeichnung «AOP» (Appellation d’Origine Protégée) oder deutsch «GUB» (Geschützte Ursprungsbezeichnung) ist eine Qualitätsmarke, die nur erhältlich ist, wenn die Antragsteller einen ganzen Marathonlauf absolvieren, um Qualitätsbeweise zu erbringen. Ein Nahrungsmittel – wie der Glarner Alpkäse – muss geografisch, topografisch und klimatisch Bedingungen erfüllen und von der Herstellung her einzigartig und unverwechselbar sein. Das Produkt muss in der Region verankert sein und geschichtlichen Hintergrund und Tradition aufweisen. Mit der Aufnahme ins Register wird garantiert, dass alle Herstellungsetappen des «Glarner Alpkäse» im Ursprungsgebiet stattfinden. Nur hier darf produziert, verarbeitet und veredelt werden. «Glarner Alpkäse» ist also in jeder Beziehung ein «reinrassiger Glarner».

Glarona Käsegenossenschaft

Glarner Alpkäse geschützt

Nach diesen äusserst strengen Vorschriften ist der «Glarner Alpkäse» künftig gesetzlich geschützt. Das ganze Prozedere steht unter Regie und Aufsicht des Bundesamtes für Landwirtschaft, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Bern. Dieses veröffentlicht nur vollständige Dossiers, wenn die Détails minutiös geprüft worden sind. Es muss auch einem Einspracheverfahren standhalten und wird erst dann rechtskräftig. Der «Glarner Alpkäse» hat alle Hürden genommen und die Einsprachefrist heil überstanden. Schweizweit sind erst 21 Produkte  «AOP»-zertifiziert. Nicht nur bei der Glarona Alpkäsegenossenschaft herrscht grosse Freude! «Glarner Al»pkäse ist der erste AOP/GUB-zertifizierte Alpkäse in der Ostschweiz!

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