Rechtsstreit: Muss Nespresso Kaffeemaschinen zurückrufen?
In erster Instanz gab das Landgericht München der ECC Recht - Nespresso ging daraufhin in Berufung. Eine Formsache könnte der ECC allerdings nun Probleme bereiten. Denn die Firma ECC hat sich das betreffende Bauteil schützen lassen. Als Klägerin ist aber die ebenfalls existierende ECC (Suisse) aufgeführt. Das Landgericht hat dieses Detail berichtigt. Unsicher ist, wie das Oberlandesgericht damit umgehen wird.
Die 2008 gegründete ECC produziert Kapseln, die sich in Nespresso-Maschinen verwenden lassen. Gegründet wurde die Firma von Jean-Paul Gaillard, einem ehemaligen Chef von Nespresso./kam/DP/jha (dpa)
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