Streit um «bekömmlich» in Bierwerbung beschäftigt BGH im Mai
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Darf ein Bier als «bekömmlich» beworben werden? Weil die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg das «Nein» des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht hinnehmen will, befasst sich der Bundesgerichtshof am 17. Mai mit dem Fall. Das geht aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervor. (I ZR 252/16)
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen Härle erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Brauereichef Gottfried Härle ließ daraufhin das Wort auf seinen Etiketten streichen und legte Berufung ein.
Nach zwei Entscheidungen vor dem Landgericht Ravensburg befasste sich 2016 auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall. Die Urteile gaben jeweils dem Verband Recht: Der sieht in dem Begriff «bekömmlich» eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff dagegen eine «reine Qualitätsaussage».(dpa)
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