Auch Brauereigasthöfe bekommen nun Coronahilfen
Nach Kritik der Branche bekommen nun auch Brauereigasthöfe Coronahilfen. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte werde der Zugang zu den November- und Dezemberhilfen verbessert und vereinfacht.
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Künftig sei der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt, hieß es. Dies betreffe etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach laut der Mitteilung von einem wichtigen Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten. «Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.» Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte die Verständigung ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen litten.
Über die Nachbesserungen war lange verhandelt worden. Der Bayerische Brauerbund hatte kritisiert, dass Brauereigasthöfe bislang fast alle durchs Förderraster fielen. In einem Offenen Brief deutscher Brauereien von Ende Februar wurde eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café, aber auch Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss beklagt. Insgesamt werde die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Brauereien immer dramatischer. (dpa)
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