Tarifverhandlung Mindestlohn in der Fleischbranche ohne Ergebnis vertagt

Güster: "Wir hoffen, dass die Arbeitgeber die Nachdenkpause nutzen"

23.10.2013 - Deutschland

Hannover - In der ersten Verhandlung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft gab es noch kein Ergebnis. Sehr schnell wurden die unterschiedlichen Auffassungen der Tarifpartner deutlich. Das erklärte Ziel der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit dem Arbeitgeberverband Nahrung und Genuß (ANG) bundesweit einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu vereinbaren, wurde von den Arbeitgebern zurückgewiesen.

Die Arbeitgeber deuteten an, dass 8,50 Euro in Westdeutschland möglich, für die ostdeutschen Bundesländer kurzfristig nicht möglich seien.

Verhandlungsführer Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender: "Nach den Botschaften der vergangenen Wochen, die die großen Schlachtkonzerne ausgesandt hatten, ist die Haltung der Arbeitgeber in der heutigen Verhandlung enttäuschend.

Es besteht immer noch die Chance, ein Signal zu setzen und einen Branchenmindestlohn zu vereinbaren", so Güster. Am 17. Dezember 2013 wird weiter verhandelt. "Wir hoffen, dass die Arbeitgeber die Nachdenkpause nutzen."

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