Markenrechte in Europa in Gefahr!
TAE warnt: Streit um die Markenrechte eines kleinen Gebäckstücks könnte Auswirkungen für die gesamte europäische Wirtschaft haben
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Brüssel - Die Taxpayers Association of Europe (TAE) verfolgt einen derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Markenrechtsstreit (Rechtssache C 409/12) mit großer Sorge. Bei dem Musterverfahren um die Markenrechte an einem Gebäckstück müssen die Richter vor allem die Frage klären, auf wessen Verständnis von einer Marke es ankommt, mit der einhergehenden Frage, ob es sich um einen frei verwendbaren Gattungsbegriff handelt, oder ob die Rechte an der betroffenen Marke schützenswert sind. Bisher war es ausreichend, dass Handel und Zwischenhändler sich des Markenbegriff bewusst waren. Entgegen der in den meisten EU-Ländern vorherrschenden Rechtsauffassung des allgemeinen Markenschutzes ist für den zuständigen Generalanwalt jedoch die Wahrnehmung der Endverbraucher für den Erhalt einer Marke maßgebend.
„Die wenigsten haben bisher erkannt, welche enormen Auswirkungen dieser Fall für die gesamte europäische Wirtschaft haben könnte. Je nach Ausgang des Verfahrens sind hier die Markenrechte unzähliger europäischer Unternehmen bedroht“, warnt Steuerzahlerpräsident Rolf von Hohenhau. Bei dem Verfahren vor dem EuGH (Rechtssache C409/12) geht es um die Rechte der österreichischen Firma „backaldrin“
an dem von ihr erfundenen und geschützten Gebäck „Kornspitz“. Da über den Fall bisher fast ausschließlich in österreichischen Medien berichtet wurde, habe sich offenbar noch kaum jemand mit der möglichen Tragweite der Entscheidung für die europäische Wirtschaft befasst. „Noch können Firmen ihre Rechte gegenüber anderen Unternehmen und gegenüber dem Einzelhandel geltend machen“ so von Hohenhau. Wenn diese Rechte aber in Zukunft nur noch von der Wahrnehmung der Verbraucher abhängen, wird es für die betroffenen Unternehmen schlicht unmöglich, diese Wahrnehmung maßgeblich zu beeinflussen – vor allem für mittelständische Unternehmen drohe hier der Verlust teuer geschützter Markenrechte.“
Der Schutz von Marken und Ideen ist die Basis erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Rolf von Hohenhau: „Unsere europäischen Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Markenzeichen und damit ihre Ideen und Innovationen rechtlich zuverlässig geschützt sind.“ Die Regelungen müssten klar und nachvollziehbar sein und sollten nicht von „zufälliger Wahrnehmung“ der Endverbraucher abhängen. „Wir hoffen, dass sich die Richter des EuGH der Tragweite, gerade auch für unseren Mittelstand, bewusst sind. Ich kann hier nur an die Richter appellieren, sehr umsichtig zu prüfen, und auch alle Auswirkungen abzuwägen.“ Je nach Ausgang des Verfahrens müssten sonst notfalls die Gesetzgeber für klaren Markenschutz sorgen, erklärt von Hohenhau abschließend.
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