Neue EU-Leitlinien: Hersteller müssen schnell Farbe bekennen

Guidance Notes zur Klassifizierung Färbender Lebensmittel treten Ende November in Kraft

07.08.2015 - Deutschland

Die Übergangsfrist zur Einführung der europäischen Leitlinien für die Klassifizierung von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften steht kurz vor dem Ende: Nach dem 29. November 2015 sollten alle auf dem Markt erhältlichen Lebensmittel und Getränke den Anforderungen der neuen Leitlinien entsprechen.

Diese legen erstmals genaue Kriterien für die Unterscheidung zwischen Färbenden Lebensmitteln und Farbstoffen fest. Alle Produkte, die zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt werden und den Kriterien für Färbende Lebensmittel nicht entsprechen, gelten nach dem 29. November als Farbstoff, benötigen eine rechtliche Zulassung und müssen in der Zutatenliste durch die Kategoriebezeichnung „Farbstoff“, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer gekennzeichnet werden.

„Den Herstellern von Lebensmitteln und Getränken bleibt nicht mehr viel Zeit, um ihre Produkte an die neuen Leitlinien anzupassen. Sie sollten ihre Kennzeichnung oder gar ihre Rezepturen überprüfen, um Konformität zu gewährleisten und gleichzeitig den Wünschen ihrer Kunden nach natürlichen Inhaltsstoffen gerecht zu werden“, so Dr. Hendrik Hoeck, Geschäftsführer der GNT Gruppe. „Mit dem Ende der Übergangsphase erhalten Verbraucher Sicherheit darüber, dass Produkte, die als Färbendes Lebensmittel deklariert werden, ihren Anforderungen an Natürlichkeit in vollem Maße gerecht werden.“

Die Guidance Notes wurden am 29. November 2013 vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie legen eindeutige Kriterien für die Unterscheidung von Farbstoffen und Färbenden Lebensmitteln fest und schließen so die bestehende Rechtslücke in diesem Bereich. Alle färbenden Produkte, die durch eine selektive Extraktion von Pigmenten hergestellt werden, sind als Farbstoffe und demnach als Zusatzstoffe zu deklarieren. Das gilt auch dann, wenn sie auf Lebensmitteln oder anderen essbaren Rohstoffen basieren.

Die Färbenden Lebensmittel von GNT, die weltweit unter dem Markennamen EXBERRY® vertrieben werden, erfüllen die Kriterien zur Einstufung als Färbende Lebensmittel. Sie werden aus Lebensmitteln wie Früchten, Gemüse und anderen essbaren Pflanzen gewonnen und ausschließlich mit Hilfe physikalischer Verfahren wie Pressen, Zerkleinern oder Filtrieren verarbeitet. „Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Herstellung und dem Einsatz Färbender Lebensmittel kann die GNT Gruppe Lebensmittel- und Getränkehersteller bei der Umsetzung der Leitlinien und der Anwendung Färbender Lebensmittel optimal beraten und unterstützen,“ so Dr. Hendrik Hoeck.

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