Rewe legt Beschwerde gegen Ministererlaubnis ein
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Mit einer Beschwerde versucht der Kölner Handelskonzern Rewe, die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka zu torpedieren. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Montag den Eingang eines entsprechenden Antrags (AZ: VI Kart4/16 (V)). Darüber hinaus habe Rewe eine "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" der Beschwerde beantragt (VI Kart 3/16 (V)), hieß es.
Sollte Rewe damit Erfolg haben, dürfe der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) genehmigte Zusammenschluss zunächst nicht vollzogen werden, teilte das Gericht mit. Gabriel hatte mit seiner Entscheidung das Nein des Kartellamts ausgehebelt und damit heftige Kritik ausgelöst.
Eine Begründung der bereits am vergangenen Freitag eingegangenen Beschwerde und des Antrags liege derzeit noch nicht vor, so das Gericht. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens könne jedoch erst nach Eingang der Schriftstücke entschieden werden. Ein Rewe-Sprecher kündigte auf Anfrage eine zügige Vorlage der noch fehlenden Unterlagen an. Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich zunächst jedoch nicht äußern.
Rewe-Chef Alain Caparros hatte Gabriel vorgeworfen, die Bedenken des Kartellamts und der Monopolkommission gegen den Zusammenschluss einfach beiseite gewischt zu haben. Die vorhandenen Alternativen habe er völlig unberücksichtigt gelassen. Gabriel hatte sich allerdings bereits wenig beeindruckt von drohenden Klagen gezeigt. Der Minister hatte gesagt, er gehe davon aus, "dass wir sie gewinnen". Die Rewe-Argumente seien abgewogen worden, hätten ihn am Ende aber nicht überzeugt.
Nach monatelangem Ringen hatte Gabriel am Donnerstag grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben. Edeka muss im Gegenzug den Erhalt von knapp 16 000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren. Trotz der strengen Auflagen hatte die Ministererlaubnis bei Gegnern des Deals für Entrüstung gesorgt. Der Chef der Monopolkommission, Daniel Zimmer, trat aus Protest gegen die Ausnahmegenehmigung zurück.
Mit seiner Sondergenehmigung hatte Gabriel ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkt werden könnte. Gabriel hatte dagegen betont, aus seiner Sicht sei der Schutz von Arbeitsplätzen bei Kaiser's Tengelmann wichtiger als die Bedenken des Kartellamts./uta/DP/jha (dpa)
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