Nicht halal-konform: Malaysia untersagt "Hotdog"
US-Kette Auntie Anne's muss Produktbezeichnung für Muslime ändern
Anzeigen
Die US-Fastfood-Kette Auntie Anne's gerät wegen des Produktnamens "Hotdog" in Malaysia in Schwierigkeiten. Laut dem Ministerium für islamische Ernährung befindet sich in den entsprechenden Backwaren des US-Unternehmens kein Hundefleisch. Der verwendete Begriff führe daher bei muslimischen Kunden allzu leicht zu Missinterpretationen und Verwirrung. Auntie Anne's soll daher den Namen "Hotdog" in "Würstchen im Brötchen" umbenennen, heißt es.
Rechtliche Verbindlichkeit
Was hierzulande wie ein schlechter Scherz klingt, hat in dem südostasiatischen Land eine rechtliche Verbindlichkeit. Auntie Anne's muss sich daher zwingend der Umbenennung seiner Hotdogs fügen - andernfalls drohen empfindliche Strafen oder gar der Entzug der Lizenz. Hintergrund der Verordnung ist, dass die malaysischen Behörden dem Produkt ein Halal-Zertifikat ausstellen können.
Die Behörde sieht sich auch angesichts der Zusammensetzung der Bevölkerung im Recht. Denn rund 60 Prozent - und damit die klare Mehrheit der Malaien - sind Muslime. Für Beobachter kommt der Schritt gegen die US-Kette nicht überraschend. Die konservative Regierung hat in jüngster Zeit vermehrt islamkonforme Richtlinien verabschiedet. So wurde unter anderem auch ein als halal klassifizierter Internetbrowser an den Start gebracht. Auntie Anne's wird sich der Weisung höchstwahrscheinlich beugen, sagen Experten. Denn auch andere US-Fastfood-Ketten haben ihre Hotdogs in Malaysia bereits umbenannt.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wirtschaft & Finanzen
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.
Meistgelesene News
Weitere News von unseren anderen Portalen
Zuletzt betrachtete Inhalte
Informationskampagne zur Lebensmittelkennzeichnung - Broschüre des BMEL in über 28.000 Lebensmittelmärkten erhältlich – Minister Schmidt: „Nur wer gut informiert ist, kann bewusst entscheiden“
Überschuldete KTG-Agrar-Gruppe soll verkauft werden
55 000 Puten wegen Vogelgrippe in Niedersachsen getötet
KFC-Mutter Yum Brands verlässt China: Colonel Sanders auf Rückzug