Gericht will Gutachten im Pilotprozess um Zuckerkartell abwarten
In den millionenschweren Schadenersatzprozessen gegen die großen deutschen Zuckerhersteller soll ein Gutachten im Pilotverfahren für Klarheit sorgen. Zum Verhandlungsauftakt in sechs weiteren Prozessen vor dem Landgericht Mannheim verwies der Vorsitzende Richter Holger Kircher am Dienstag auf das Verfahren des Lebensmittelkonzerns Nestlé, in dem es um mehr als 50 Millionen Euro geht. Bis das Gutachten in diesem Fall vorliege, könnten die weiteren Prozesse ruhen, schlug er vor und räumte den Beteiligten eine Frist von zwei Wochen für entsprechende Anträge ein.
Die neuen Klagen kommen von vier Getränkeherstellern, einer Schokoladenfabrik und einem Produzenten von Saatgut und Tiernahrung.
Hintergrund ist ein Kartell der Zuckerhersteller Südzucker, Nordzucker sowie Pfeifer & Langen (Diamantzucker), für das das Bundeskartellamt 2014 Bußgelder von insgesamt 280 Millionen Euro verhängt hatte. Die Kläger gehen davon aus, überhöhte Preise für ihre Zuckerlieferungen bezahlt zu haben. Die Hersteller bestreiten, dass ihren Kunden ein Schaden entstanden ist.
Kircher berichtete ausführlich über schwierige Fragen, die in den Verfahren beantwortet werden müssten. So sei keineswegs klar, ob der von den Getränkeherstellern ausschließlich verwendete Invertzuckersirup überhaupt Gegenstand des Bußgeldbescheids gewesen sei. Die Anwälte der Kläger und die Vertreter der Zuckerhersteller vertreten hier entgegengesetzte Auffassungen.
Vor dem Landgericht Mannheim laufen bereits mehrere Verfahren in Sachen Zuckerkartell. Die größte Summe neben Nestlé fordert dabei der Süßwarenhersteller Katjes mit rund 37 Millionen Euro./moe/DP/jha (dpa)
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