Repräsentative Studie: Nur jede:r vierte Deutsche weiß, wie es um Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg steht

So steht es um den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg wirklich

13.07.2022 - Deutschland

Das 9-Euro-Ticket, keine Homeoffice-Pflicht mehr und stetig steigende Temperaturen: Der Sommer ist in vollem Gange und viele Arbeitnehmer:innen sind wieder mehr unterwegs - egal ob auf Reisen oder beim Pendeln ins Büro. Im Rahmen einer bevölkerungsrepräsentativen Studie in Zusammenarbeit mit YouGov hat der digitale Versicherungsmanager CLARK deshalb bei den Menschen in Deutschland nachgefragt, wie gut sie über den Versicherungsschutz auf ihrem Arbeitsweg oder im Homeoffice Bescheid wissen.

Clark Germany GmbH

Repräsentative Studie: Nur jer vierte Deutsche weiß, wie es um Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg steht

Deutsche kaum informiert über Versicherungsschutz während des Arbeitsweges

Mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto: Die Menschen in Deutschland kommen auf verschiedenste Arten ins Büro. Wie genau es bei Nutzung der jeweiligen Fortbewegungsmitteln auf dem Weg zur Arbeit mit dem Versicherungsschutz aussieht, wissen allerdings nur wenige von ihnen. Immerhin 4 von 10 Deutschen (39 Prozent) wissen sicher, wie es um ihren Versicherungsschutz auf dem Weg ins Büro oder vom Arbeitsplatz zurück mit dem Auto aussieht. Bei Bus, Bahn und Fahrrad nimmt der Informationsstand weiter ab: Nur jede:r Dritte (je 34 Prozent) weiß, wie sie oder er auf dem Arbeitsweg zum Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad versichert ist. Wie es um den Versicherungsschutz im Homeoffice aussieht, können wiederum nur 17 Prozent der Befragten mit Sicherheit sagen.

Aufklärungsbedarf zu Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen und im Homeoffice

Aber auch bei anderen Aktivitäten, die mit der Arbeit zu tun haben, ist der Versicherungsschutz nicht unerheblich, sollte es doch einmal zu einem Unfall oder einer Verletzung kommen. Trotzdem weiß nur jede:r vierte Befragte (27 Prozent), wie es um den Versicherungsschutz beim Erledigen von Besorgungen für ihren Arbeitgeber aussieht. Fast ebenso wenige Befragte (26 Prozent) können sicher sagen, wie sie auf Geschäftsreisen versichert sind, oder wie es bei Veranstaltungen von ihrem Arbeitgeber (z. B. Feiern, Arbeitsessen, Events) aussieht (24 Prozent). Aber auch um den Versicherungsstatus bei Verletzungen in der Mittagspause im Büro (23 Prozent) oder im Homeoffice (11 Prozent) herrscht Verwirrung.

So steht es um den Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg wirklich

"Generell greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn man im Büro oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hat", sagt CLARK-Versicherungsexperte und Vorstandsmitglied Dr. Marco Adelt. "Allerdings gilt das nur für den Fall, dass Arbeitnehmer:innen den direktesten bzw. kürzesten Weg wählen, wenn sie zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Wohnort unterwegs sind." Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf das komplette Arbeitsumfeld. Sie gilt also auch für den Fall, dass Arbeitnehmer:innen auf Geschäftsreisen oder beim Erledigen von Besorgungen für den Arbeitgeber einen Unfall haben. Im Rahmen der Versicherung werden beispielsweise Behandlungskosten übernommen, sowie eine mögliche Rente - diese hängt von dem bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung ab.

Seit Sommer 2021 höherer Versicherungsschutz im Homeoffice

"Vor einem Jahr hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch die Definition von Arbeitsunfällen auch auf das Homeoffice erweitert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen auch beim Arbeiten zu Hause den gleichen Versicherungsschutz genießen wie im Büro - so ist beispielsweise auch der Weg in die Küche in der eigenen Wohnung versichert, wenn zu der Zeit von zu Hause aus gearbeitet wird", sagt Adelt. Auch der Weg in die Mittagspause - egal ob im Büro oder zu Hause - untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt aber nicht für den Fall, dass die oder der Arbeitnehmer:in etwas Privates erledigt. Allerdings: Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten des Restaurant, der Kantine, oder der Küche - die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert [2]. Dieses Risiko kann jedoch über eine private Unfallversicherung entsprechend abgesichert werden. "Da es in diesem Bereich allerdings viele Unterschiede bezüglich der Gestaltung eines passenden Tarifs oder der Leistungen gibt, sollte man sich hier unabhängig beraten lassen", so Adelt abschließend.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] https://ots.de/Ra04hq.

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