Wer Ei sagt - Eierlikörhersteller streiten vor Gericht
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Das Vergehen der Niedersachsen, aus Sicht der Bonner: Sie haben fünf Eierlikörflaschen in fünf verschiedenen Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" beworben. Dadurch sehen die Anwälte Verpoortens die Interessen ihrer Mandanten verletzt (Az.: I-20 U 41/22).
Jahrzehntelang habe diese in den Slogan "Eieiei Verpoorten" viel Geld investiert und sich diesen bereits 1978 als Wortmarke schützen lassen. Daran lehne sich die niedersächsische Brennerei an und komme der Marke zu nah, meinen Verpoortens Anwälte. Es geht um Abmahnkosten und eine etwaige Schadenersatzpflicht, sollte die Ei-Aufzählung als Ruf-Ausbeutung gewertet werden.
Doch das Gericht zog am Dienstag nicht mit. Nach vorläufiger Bewertung des Senats unter Vorsitz von Richter Erfried Schüttpelz ist der Abstand zwischen beiden Eiereien ausreichend groß. Immerhin sei das Ei die Grundlage allen Eierlikörs und es könne "keinem Hersteller untersagt werden, auf diese Zutat hinzuweisen".
"Wir kommen in der Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass wir einen Unterschied sehen und einen hinreichend großen Abstand", machte das Gericht klar. Damit scheint die Urteilsverkündung am 27. April nur noch Formsache./fc/DP/ngu (dpa)
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