AK für klare Kennzeichnung und Risikobewertung bei „Neuer Gentechnik“

Für Beibehaltung bestehender Gentechnikregeln auch bei „Neuer Gentechnik“

06.04.2023 - Österreich

Derzeit können Konsument:innen darauf vertrauen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel klar gekennzeichnet sind und dass von ihnen kein Risiko ausgeht. Das könnte sich allerdings bald ändern. Im Juni wird die EU-Kommission nämlich einen Gesetzesvorschlag vorstellen, nach dem „Neue Gentechnik“ diese Voraussetzungen nicht erfüllen muss.

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„Für Konsument:innen wäre das sehr problematisch, da gentechnisch veränderte Produkte, die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden, nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden“, so die AK-Gentechnikexpertin Iris Strutzmann. Für die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lebensmittelkette würde das bedeuten, „dass wir keinen Überblick mehr hätten, welches Produkt wirklich noch gentechnikfrei ist“, so Strutzmann.

Zurzeit sind bei allen Produkten der neuen gentechnischen Verfahren die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor einer Marktzulassung umfassend zu überprüfen. „Die Deregulierung würde bedeuten, dass das nicht mehr gilt, dabei zeigen Studien, dass es auch in Sicherheitsfragen noch viele ungeklärte Fragen gibt“, sagt die AK Gentechnikexpertin.

Als „Neue Gentechnik“ werden Verfahren bezeichnet, die das Erbgut von Lebewesen technisch verändern, jedoch mit Methoden, die zielgenauer sind als die Methoden der „konventionellen Gentechnik“, beispielsweise mithilfe der sogenannten Genschere CRISPR-Cas. Diese Methoden können jedoch Risiken bergen, die bislang noch zu wenig erforscht sind, etwa unbeabsichtigte Veränderungen.

Gerade deswegen begrüßt die Arbeiterkammer Wien, die von Gesundheitsminister Johannes Rauch und Umweltministerin Leonore Gewessler gesetzte Initiative über eine umfassende Diskussion zum angestrebten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Neuer Gentechnik und das Bekenntnis zur Beibehaltung der derzeitigen Gentechnikregeln. „Die Kommission zu überzeugen bestehende Gentechnikregeln auch für Neue Gentechnik anzuwenden, ist wichtig“, meint Strutzmann. Die Arbeiterkammer Wien erwartet sich von Bundesminister Rauch und Bundesministerin Gewessler aktiv Verbündete in den EU-Mitgliedsstaaten für ihre Initiative finden.

AK Umfrage: Gentechnikfrei für Konsument:innen sehr wichtig

Wie wichtig das Thema Gentechnik für die Konsument:innen ist, zeigt eine erst kürzlich veröffentlichte Umfrage der AK Wien. So ist für 84 Prozent der Konsument:innen ein wichtiges Kriterium beim Lebensmitteleinkauf, dass die Produkte genteckfrei sind, und trotz steigender Lebensmittelpreise, würden nur 8 Prozent der Befragten auf gentechnikfreie Lebensmittel verzichten.

Deswegen fordert die AK-Gentechnikexpertin Iris Strutzmann, dass „Lebens- und Futtermittel, die mit Verfahren der neuen Gentechnik hergestellt werden, als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden müssen. Damit wird die Wahlfreiheit für Konsument:innen entlang der gesamten Lebensmittelkette garantiert.“ Die neuen Gentechnikverfahren sollen streng reguliert werden und dabei „soll auch das Vorsorgeprinzip nicht außer Acht gelassen werden“. Dazu gehören auch eine strenge Risikoprüfung und Zulassungsverfahren sowie eine umfassende Technikfolgenabschätzung. „Zudem müssten neben den beabsichtigten auch unbeabsichtigten Veränderungen untersucht werden“, so Strutzmann abschließend.

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