US-Richter lässt Klage um fehlende Früchte in Starbucks-Getränken zu
Der Starbucks-Konzern muss sich in den USA einer Kunden-Klage vor Gericht stellen, weil in einer Reihe von Fruchtgetränken Aromastoffe statt der namensgebenden Früchte enthalten waren. Ein Richter in New York entschied, dass die Namen und der tatsächliche Inhalt für Verbraucher irreführend sein könnten.

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Computergeneriertes Bild
Richter John Cronan verwies darauf, dass zum Beispiel die «Mango-Drachenfrucht»-Limonade zwar echte Drachenfrucht, aber Mango nur als Aromastoff enthalten habe. Für Käufer sei der Unterschied aus den Namen und der Werbung nicht ersichtlich gewesen, betonte er. Und anders als etwa im Fall von Vanille sei nicht allgemein üblich, dass es sich um Aroma statt des tatsächlichen Produkts handele.
Starbucks hatte beantragt, die vor rund einem Jahr eingereichte Klage abzuweisen. Die Kaffeehaus-Kette argumentierte dabei unter anderem, «vernünftige» Verbraucher liefen nicht Gefahr, in die Irre geführt zu werden. Starbucks verwies auch darauf, dass die Getränke die im Namen aufgeführten Geschmacksrichtungen zumindest als Aromen enthielten und die Kunden weitere Informationen von Mitarbeitern bekommen könnten.
Die Kläger führten an, sie seien bereit gewesen, höhere Preise für die Getränke zu bezahlen, weil sie echte Früchte in ihnen erwartet hätten. (dpa)
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