Einschätzung des Insolvenzexperten Andrew Seidl zur aktuellen Situation der Yi-Ko
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"Die Insolvenz der Yi-Ko Gruppe scheint für mich - so wie sich die Situation aktuell darstellt - unausweichlich", sagt Andrew Seidl, Fachanwalt für Insolvenzrecht und ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Nachdem Burger King die Franchise Verträge mit der Yi-Ko Gruppe fristlos gekündigt hatte, hat nunmehr das LG München per einstweiliger Verfügung der Yi-Ko untersagt, die Markenrechte von Burger King zu nutzen. "Damit ist Yi-Ko die Existenzgrundlage entzogen", erläutert Seidl.
Burger King hatte das Vertrauen in die Yi-Ko verloren, nachdem diese wiederholt gegen die Qualitätsstandards von Burger King verstoßen haben soll. "Das zerrüttete Vertrauen von Burger King zu ihrer Franchisepartnerin Yi-Ko bedeutet aber nicht automatisch die Zerschlagung der 89 Filialen mit mehr als 3000 Beschäftigten", so Seidl weiter. "Gerade das reformierte Insolvenzrecht kann zur Rettung der Filialen und damit auch zur Sicherung der Arbeitsplätze eingesetzt werden." Und auch den Mitarbeitern macht der Experte Hoffnung: "Dafür gibt es das so genannte Insolvenzgeld. Es sichert die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer in der Insolvenzeröffnungsphase (Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Dies könnte dazu führen, dass für einen Zeitraum von maximal drei Monaten die Löhne und Gehälter gesichert sind."
Der Experte geht von den folgenden nächsten Schritten aus: Sobald ein Insolvenzantrag gestellt ist, wird das zuständige Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, auf den dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergeht. Damit ist der vorläufige Insolvenzverwalter in die Lage versetzt, mit Burger King an einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes zu arbeiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter als neutrale Instanz ist der Garant, um das verlorene Vertrauen von Burger King zu ihrer Franchisenehmerin Yi-Ko wieder zu gewinnen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens verhandelt Burger King ausschließlich mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Die Geschäftsleitung von Yi-Ko ist durch die Sonderrechte der Insolvenzordnung entmachtet und kann deshalb die Verhandlungen zwischen dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Burger King weder stören oder sonst negativ beeinflussen.
Kann der vorläufige Insolvenzverwalter garantieren, dass in den 89 Filialen die Qualitätsstandards von Burger King eingehalten werden, so steht einer gesonderten Regelung zwischen dem vorläufigen Insolvenzverwalter und Burger King nichts im Wege. "Auch Burger King muss ein hohes Interesse an einer schnellen Lösung für die 89 Filialen haben. Es kann nicht im Interesse von Burger King liegen, durch die Zerschlagung der Filialbetriebe erneut negative Schlagzeilen zu erhalten", so Anwalt Seidl.
Liegt der Grund einer Insolvenz in einem Konflikt zwischen demUnternehmenund ihrem wichtigsten Vertragspartner, so ist die Insolvenz immer das probate Mittel zu einer schnellen Sanierung. Als Konfliktlöser dient in diesen Fällen der gerichtlich bestellte (vorläufige) Insolvenzverwalter. Als unabhängiger Dritter ist der Insolvenzverwalter durch die Auseinandersetzungen der Vergangenheit zwischen Burger King und Yi-Ko nicht vorbelastet und kann deshalb auf eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zur Behebung der Meinungsverschiedenheiten hinarbeiten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch parallel zu den Verhandlungen mit Burger King einen M&A Prozess einleiten. Dies bedeutet, dass er sich unmittelbar einen Investor für die gesamten Filialen suchen wird. Auf die Belange der Eigentümer der Yi-Ko braucht er keine Rücksicht zu nehmen; diese können auch einen Verkauf im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht verhindern.
"Soweit man es als Außerstehender beurteilen kann, stehen die Chancen, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die 89 Filialen zu retten, extrem gut", fasst Andrew Seidl zusammen.