Bundestag für dauerhaftes Verbot von Klonfleisch in EU

11.05.2015 - Deutschland

Koalition und Opposition im Bundestag haben sich geschlossen für ein Verbot von Klonfleisch in der EU sowie eine klare Kennzeichnungspflicht ausgesprochen.

In einem am Freitag im Parlament einstimmig verabschiedeten Antrag von Union, SPD sowie Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein dauerhaftes Verbot von Klonen bei Tieren zur Produktion von Lebensmitteln einzusetzen. Auch dürften geklonte Tiere und deren Fleisch nicht in Umlauf gebracht oder importiert werden. Die Linken unterstützten die Forderungen und stimmten dem Antrag zu.

Gefordert wird im Antrag auch eine klare Kennzeichnungspflicht von Klontieren, deren Nachkommen und daraus gewonnenen Produkten gefordert. Unter Produkten seien nicht nur Lebensmittel, sondern auch Zuchtmaterialien wie Sperma, Eizellen und Embryonen zu verstehen.

Unter Klonen versteht man die Erzeugung genetisch identischer Nachkommen.

Nach den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission dürften den Angaben zufolge sowohl Zuchtmaterial als auch Nachkommen geklonter Tiere weiter ohne Beschränkung oder Kennzeichnung importiert, gehandelt und in der Zucht eingesetzt werden. Die für die Produktion von Lebensmitteln relevanten Nachkommen geklonter Tiere würden in der EU geduldet. Das Klonen zur Lebensmittelerzeugung in der EU und der Import geklonter Tiere und deren Fleisch würden vorläufig verboten.

Laut ihrem Antrag gehen Union und Grüne davon aus, dass außerhalb der EU Klonen weiter angewendet wird. Offen sei auch, ob im Rahmen der Welthandelsorganisation eine Einschränkung des Handels möglich sein werde. Daher könnten Nachkommen von Klontieren insbesondere über den Import von Zuchtmaterial schleichend Einzug in die europäische Nutztierzucht und Lebensmittelwirtschaft halten./sl/DP/men

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