Konkrete Gehaltsangaben in Stellenanzeigen etablieren sich
Xenagos-Analyse zeigt: Es zeichnet sich langsam Transparenz ab
Xenagos GmbH
Das Problem mit der gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen, um dem Gesetz Rechnung zu tragen, als Gehaltsinformation den kollektivvertraglichen (KV) Mindestlohn mit dem Zusatz "Bereitschaft zur Überzahlung" versehen können. Diese Information ist jedoch wenig aussagekräftig, da die marktüblichen Gehälter bei Fach- und Führungspositionen in den meisten Fällen wesentlich über dem KV liegen. In der Anfangszeit wurde in mehr als jeder dritten Anzeige nur diese Angabe angeführt. So zeigt die Xenagos-Studie von 2013 hier einen Wert von 38%. Spannend ist jedoch der aktuelle Trend. Mittlerweile wird diese Variante nur mehr in 20% der Anzeigen verwendet. "Das ist eine äußerst interessante Entwicklung", führt Studienautor und Geschäftsführer der auf Vertriebspositionen spezialisierten Personalberatung, Mag. Stefan Siedler, aus. "Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Gespräche mit Top-Kandidaten - speziell mit Führungskräften - geführt, die von diesen Mindestangaben irritiert waren und auch meinten, sich bei so absurd niedrigen Gehaltsangaben nicht zu bewerben."
Unternehmen dürften jetzt aber zunehmend erkennen, dass die Gehaltsangabe nicht nur eine Bürde und Verpflichtung ist, sondern auch eine Chance darstellen kann, um sich im Sinne des Personalmarketings besser zu positionieren sowie vom Wettbewerb abzuheben. Aussagekräftigere Gehaltsinformationen gibt es mittlerweile bereits in 72% der Stellenanzeigen. Vor allem bei Führungspositionen ist der Trend besonders klar. Hier sind überhaupt nur mehr 16% der Stellenanzeigen lediglich mit dem kollektivvertraglichen Mindestlohn versehen.
Kommt Zeit, kommt Rat: Es hat viereinhalb Jahre gedauert - nun ist ein Trend bei Gehaltsangaben in Stellenanzeigen erkennbar. Mittlerweile benennen zwei Drittel der Unternehmen einen klaren Gehaltswert (der oft deutlich über dem KV-Mindestlohn liegt) und führen dazu an, dass auch mehr möglich ist. Unternehmen lassen sich die Option offen. Aus praktischer Sicht verständlich und nachvollziehbar, denn "das exakte Gehaltsangebot wird auf die individuelle Qualifikation des neuen Mitarbeiters angepasst", so Stefan Siedler.
Detail am Rande: Positiv zu bewerten ist auch, dass sich 92% der Unternehmen an die gesetzliche Vorgabe halten. Die fehlenden Angaben beim Rest sind auch relativ zu sehen, denn dabei handelt es sich fast ausschließlich um ausländische Unternehmen, die scheinbar mit der lokalen Gesetzeslage nicht entsprechend vertraut sind.
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