Güster: „Mitbestimmung der Betriebsräte bei Werkverträgen erweitern“
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„Fairer Wettbewerb braucht klare Regeln. Auch in Werkvertragsunternehmen müssen Mindestkriterien bei den Arbeitsbedingungen gelten. Deshalb ist es notwendig, die Mitbestimmung der Betriebsräte zu erweitern.“ Das hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Donnerstag anlässlich der diesjährigen Verleihung des Betriebsrätepreises in Bonn gefordert.
Nicht nur in der Fleischwirtschaft, insbesondere an den Schlachthöfen, sei der Einsatz von Werkverträgen ein Instrument, um Kosten zu senken und unternehmerische Risiken zu verlagern. Die Auslagerung selbst von Aufgaben, die zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören, führe zu Lohndumping, Unterlaufen von Tarifverträgen, Aushebelung der Mitbestimmung, spalte die Belegschaften und setze Stammarbeiter mit der Androhung von Outsourcing unter Druck.
Um sicherzustellen, dass der Einsatz von Werkverträgen keine verdeckte Leiharbeit sei, müssten aber auch die Abgrenzungskriterien klarer gefasst werden. Viele Werkverträge seien heute so ausgestaltet, dass sie in einer rechtlichen Grauzone liegen und damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sei. Dies werde von der in dieser Woche von der Hans-Böckler-Stiftung vorgestellten Studie zu Werkverträgen untermauert. Oft sei es zweifelhaft, ob überhaupt Werkverträge vorliegen. Deshalb sollte die Beweislast umgekehrt werden: Der Auftraggeber sollte künftig beweisen, dass ein Werkvertrag und kein Arbeitsverhältnis bestehe.
Darüber hinaus zeige die Studie, dass Werkvertragsarbeiter häufig in besonders belastenden Bereichen eingesetzt werden und länger arbeiten müssten.
„Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigte Ausweitung der Informationsrechte der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu wenig“, erklärte Güster. „Notwendig ist es, die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen zu erweitern.“
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