Gericht: Klage auf veganes Schulessen hat kaum Erfolgsaussicht
Die Ganztagsschule in Berlin-Köpenick verhält sich nach Einschätzung des Gerichts richtig. Sie orientiere sich bei der Auswahl ihres Mittagessens an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Diese empfehle eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche gerade nicht, teilte das Gericht mit. Veganer ernähren sich ohne tierische Produkte, sie essen zum Beispiel auch keine Eier und trinken keine Kuhmilch.
Schulen seien nicht verpflichtet, die Vielfalt von Ernährungsüberzeugungen wie zum Beispiel auch Rohkost oder Steinzeitkost aufzugreifen, heißt es zur Begründung der Ablehnung von Prozesskostenhilfe. Das Mädchen könne veganes Essen aber mitbringen und auch in der Schule aufwärmen. (dpa)
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