Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Fleischwerke „Birkenhof“ vereinbart
In den Werken Donauwörth (Bayern) und Perwenitz (Brandenburg) sind laut Tarifvertrag betriebsbedingte Kündigungen für drei Jahre ab Übernahme durch EDEKA ausgeschlossen. Zudem müssen an den Standorten Investitionen erfolgen.
Das Fleischwerk in Viersen (Nordrhein-Westfalen) soll geschlossen werden. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen andere Arbeitsplätze im EDEKA-Verbund angeboten werden. Die Gewerkschaft NGG hatte den Weiterbetrieb des Fleischwerkes in Viersen gefordert. EDEKA hingegen hatte die Schließung zur nichtverhandelbaren Voraussetzung für einen Tarifabschluss mit Beschäftigungssicherung erklärt. Im Interesse der Gesamteinigung hatte die NGG nach schwierigen Verhandlungsrunden dem schließlich zugestimmt.
Der Tarifvertrag und damit die Beschäftigungssicherung kann erst wirksam werden, wenn die Ministererlaubnis vor den Gerichten Bestand hat. Die NGG hat die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die Arbeitsplätze in den Mittelpunkt seiner Entscheidung zu stellen, ausdrücklich begrüßt. Dies war und ist aus Sicht der NGG richtig.
Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender: „Wir haben damit die Voraussetzungen für einen möglichen Erhalt der ‚Birkenhof‘-Arbeitsplätze auf Basis der Ministererlaubnis geschaffen. Es liegt nun an den Gerichten, ob Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann auch tatsächlich erhalten werden können.“
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