Vogelgrippe: Tote Vögel melden und Geflügel durchgaren
Mit der derzeit grassierenden Vogelgrippe-Variante haben sich nach Auskunft der zuständigen Bundesbehörden noch keine Menschen infiziert. Auch von Katzen und Hunden sei kein Fall bekannt, teilte eine Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts am Mittwoch mit. Dennoch mahnen die Behörden zur Vorsicht:
Wer einen toten Vogel in der Natur finde, solle ihn nicht berühren, sondern eine Veterinärbehörde oder das Ordnungsamt informieren, sagte die FLI-Sprecherin. Einzelne Bundesländer haben in bestimmten Gebieten verboten, Hunde und Katzen frei herumlaufen zu lassen. Dies zielt darauf ab, dass die Vierbeiner den Vogelgrippe-Erreger nicht verbreiten, etwa weil der Kot infizierter Tiere an den Pfoten oder im Fell haftet oder weil sie sich an toten Vögeln zu schaffen machten.
Eine Übertragung des hochansteckenden H5N8-Erregers über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Wer sicher gehen will, solle bei der Zubereitung die für Geflügel üblichen Hygieneregeln beachten: Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten. Hände, Geräte und Oberflächen nach der Zubereitung gründlich waschen. Das Fleisch so garen, dass es für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 Grad erreicht.
Bei vergangenen Vogelgrippe-Epidemien mit H5N1- oder H7N9-Varianten wurde das Virus selten und fast ausschließlich über direkten Kontakt mit infiziertem, lebendem Geflügel übertragen. (dpa)
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