So nicht – sonst endet Bio in der Nische

Trilog-Kompromiss zur EU-Öko-Verordnung nicht akzeptabel

17.07.2017 - Deutschland

Der in Brüssel abgestimmte Entwurf für eine neue EU-Öko-Verordnung hat das Potenzial, das auch von der Bundesregierung gewünschte Wachstum des Biomarkts auszubremsen. Positiv zu vermerken ist, dass der „Bio-Grenzwert“ vom Tisch ist. Allerdings wurden stattdessen in Artikel 20 Regelungen aufgenommen, die bei kleinsten Spuren von bei Bio unerlaubten Stoffen sowohl von Unternehmen als auch Kontrollstellen und -behörden eine lange Reihe von überzogenen Maßnahmen fordern. „Es wird weiter ignoriert, dass Spurenfunde auch bei Bio möglich sind, solange großflächig Ackergifte eingesetzt werden“, kritisiert BNN-Geschäftsführerin Elke Röder. Das führe zu einer Flut an sinnlosen Untersuchungen, unangemessenen Warensperrungen und blockiere vor allem die notwendigen Kontrollkapazitäten für echte Betrugsfälle. „Am Ende könnte der Dokumentations-und Kontrollaufwand Landwirte von der Umstellung auf Bio abschrecken“, warnt Röder.

BNN e.V.

So nicht - sonst endet Bio in der Tüte

Ein Fachgutachten im Auftrag des BNN zeigt, dass Jahr für Jahr auf jedem Quadratkilometer landwirtschaftlicher Fläche im Schnitt 258 Kilogramm Agrochemikalien eingesetzt werden. Am Beispiel von konventionellem Weichweizen lässt sich beziffern, dass pro Kilogramm konventionellem Lebensmittel 452 Milligramm Pestizide zum Einsatz kommen. „Ausgerechnet Bio-Landwirte und Bio-Verarbeiter, die chemisch-synthetische Pestizide nicht einsetzen und ablehnen, werden für Rückstände aus der konventionellen Landwirtschaft verantwortlich gemacht“, stellt Röder fest. „Wir können nur immer wieder betonen: Bio-Anbau kann nicht unter der Glasglocke stattfinden.“ Trotz des weitverbreiteten Einsatzes von Ackergiften in der konventionellen Landwirtschaft ist die Belastung von Bio-Produkten im Schnitt um den Faktor 100 niedriger als bei konventionellen. Das zeigen zum Beispiel die Analysen des staatlichen Ökomonitorings in Baden-Württemberg und die Ergebnisse aus dem BNN-Monitoring für Obst und Gemüse.

„Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt darf dem Trilog-Kompromiss nicht zustimmen und muss darauf drängen, dass Artikel 20 praxisnah gestaltet wird“, fordert BNN-Geschäftsführerin Elke Röder. Außerdem sei es entscheidend, den Pestizideinsatz in der EU zu verringern.

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