«Saarländische Lyoner» bleibt geschützte Marke

17.08.2015 - Deutschland

Dem Saarländer ist seine Lyoner genauso wichtig wie sein Schwenker (Grillfleisch): Die  Fleischwurstspezialität soll auch in den kommenden zehn Jahren nur dann als «saarländische Lyoner» verkauft werden dürfen, wenn sie ein Mitglied der Fleischerinnung des Saarlands nach einer bestimmten Rezeptur hergestellt hat.

Innungsvertreter verständigten sich am Donnerstag in Saarbrücken mit Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD) darauf, dass der EU-Markenschutz verlängert werden soll. 

Die Innung hatte wegen der Gebühren von 3000 Euro plus laufender Kosten für Kontrollen und Verfolgung von Verstößen den Markenschutz nicht verlängern wollen. Doch dann brandete eine Solidaritätswelle auf. Ein Unternehmer richtete spontan eine Website «rettetdielyoner» ein und sammelte in einer Woche 1000 Euro. Die Spenden seien aus dem Saarland, aber auch aus dem Ausland - etwa aus Paris und Shanghai - gekommen, berichtete Innungsgeschäftsführer Markus Strauß. 

Im Unterschied zu einer gewöhnlichen Fleischwurst dürfen für eine «saarländische Lyoner» nur Naturdärme verwendet werden, und sie muss über Buchenholz geräuchert werden. Vorgeschrieben ist ein hoher Rindfleisch-Anteil. Vor allem dürfen frischer Knoblauch und frische Zwiebeln sowie ein Schuss Speisewürze nicht fehlen. Umstritten ist, ob es die oder der Lyoner heißt. «Wir haben uns darauf geeinigt, dass beides geht», berichtete Strauß.

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