Mehr Klarheit für Vegetarier und Veganer - mehr Sicherheit für Unternehmen
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zu einer rechtsverbindlichen Definition der Begriffe "vegan" und "vegetarisch" für Lebensmittel. "Die vegane und vegetarische Lebensweise erfreut sich einer ungebrochenen Beliebtheit. Der wachsenden Nachfrage kommt die Lebensmittelbranche natürlich gerne mit einem vielfältigen Angebot nach. Einheitliche und klare Kriterien für die freiwillige Auslobung von vegan und vegetarisch bieten deshalb nicht nur den Herstellern Rechtssicherheit, sondern sind vor allem für Verbraucher eine gute und verlässliche Grundlage zur Orientierung", erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.
Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft war gemeinsam mit dem Vegetarierbund Deutschland (VEBU) bei der Ausarbeitung der Kriterien im Rahmen einer Länder-Arbeitsgruppe beteiligt: "Die Tatsache, dass Wirtschaft, Verbraucher und Länder hier gemeinsam eine von allen mitgetragene Lösung erarbeitet haben, die nun auch zukünftig der Lebensmittelüberwachung als Grundlage dient, sollte für die Regierung genügend Motivation sein, sich in Europa für eine rasche und einheitliche Regelung einzusetzen", betont Minhoff.
Schon in der seit Dezember 2014 gültigen Lebensmittelinformations-Verordnung ist in Artikel 36 vorgesehen, dass die Europäische Kommission eine einheitliche Definition für "Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer" erlässt. Diesem Bedarf ist die Kommission aber nach wie vor nicht nachgekommen. Aus Sicht der Wirtschaft ist es für die Umsetzbarkeit unerlässlich, dass die Vorgaben für die spezifische Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer europaweit einheitlich sind. Zudem muss die Freiwilligkeit dieser Auslobung gewährleistet bleiben.
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