Tarifverhandlungen Fleisch-Mindestlohn: „Fleischwirtschaft muss raus aus den Negativschlagzeilen“
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„Wir erwarten ein deutliches Signal der Arbeitgeber – die Fleischwirtschaft muss endlich raus aus den Negativschlagzeilen.“
Jai79/ Pixabay
Vor der am Montag, den 4. September 2017, in Münster beginnenden Tarifverhandlung über die Fortführung des Branchenmindestlohns für die deutsche Fleischwirtschaft hat der stellvertretende NGG-Vorsitzende, Claus-Harald Güster, an die Arbeitgeber der Branche appelliert, noch in diesem Jahr einen neuen, zukunftsweisenden Tarifvertrag abzuschließen, der den am 31. Dezember 2017 auslaufenden Mindestlohn-Tarifvertrag nahtlos ablöst.
Trotz einiger Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen komme die Fleischbranche nicht aus den Schlagzeilen. Insbesondere Beschäftigte bei Subunternehmen beklagten immer noch nicht bezahlte Überstunden, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und widrige Arbeitsbedingungen. „Neben einer deutlichen Anhebung des Mindestlohns muss deshalb auch über die Sicherung von Ansprüchen der Beschäftigten verhandelt werden – insbesondere bei der Arbeitszeit und ihrer fairen Vergütung.“
Hintergrund:
Zur Fleischwirtschaft wird die Schlachtindustrie und die fleischverarbeitende Industrie, aber nicht das Fleischerhandwerk gezählt. In der deutschen Fleischwirtschaft arbeiten rund 165.000 Beschäftigte. Für die Fleischwirtschaft gilt bereits seit Juli 2014 ein deutschlandweiter Branchenmindestlohn, der seitdem in mehreren Stufen erhöht wurde und aktuell bei 8,75 Euro pro Stunde liegt. Er gilt für alle Beschäftigten der Branche – auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag von Subunternehmen in den deutschen Betrieben arbeiten.
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