Coronakrise: EU-Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Wie kann die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet werden? Diese wichtige Frage bewegt derzeit viele Arbeitgeber, da die EU-Länder nun eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz planen bzw. durchführen. Zur Beantwortung dieser Frage veröffentlicht die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) heute Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz.

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Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Heute ist mehr denn je klar, dass der Schutz und die Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Unternehmen, die Sozialschutzsysteme und die gesamte Gesellschaft von größter Bedeutung sind. Diese Leitlinien enthalten Antworten auf praktische Fragen der Arbeitgeber, z. B. wie sich die Exposition gegenüber Coronaviren am Arbeitsplatz minimieren lässt, wie sie ihre Risikobewertung aktualisieren und Arbeitnehmer betreuen können, die krank gewesen sind. Die Leitlinien werden den Arbeitgebern und Unternehmen dabei helfen, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu steuern und dem Personal mit praktischem Rat zur Seite zu stehen.“
Der Kommission ist es äußerst wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem sicheren und gesunden Umfeld an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Daher stellen die heute veröffentlichten Leitlinien einen entscheidenden Beitrag der EU in dieser wichtigen Phase dar. Sie enthalten auch Links zu nationalen Informationen über bestimmte Branchen und Berufe. Die Leitlinien decken mehrere Bereiche ab:
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Risikobewertung und geeignete Maßnahmen
Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Betreuung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krank gewesen sind
Planung und Lernen für die Zukunft
Über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben
Informationen für bestimmte Branchen und Berufe
In die von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Leitlinien sind auch Beiträge des dreigliedrigen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter eingeflossen. Sie werden regelmäßig mit zuverlässigen Informationen entsprechend der Entwicklung der Lage aktualisiert.
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