KMU von EU-Berichtspflichten wirksam ausnehmen und längere Umsetzungsfristen gewähren!
Die deutsche Ernährungsindustrie appelliert an die EU-Institutionen der Trilog-Verhandlungen über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), angesichts der aktuellen, krisenbedingten Belastungen den bürokratischen Aufwand aus der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht für Unternehmen verhältnismäßig zu halten. Die Umsetzungsfristen für die Berichterstattung müssen verlängert und kleine und mittelständische Unternehmen konsequent ausgenommen werden.
Verbraucher, Medien und Politik erwarten zurecht Transparenz bei den Nachhaltigkeitsbemühungen der deutschen Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Eine Richtlinie auf europäischer Ebene, wie sie zurzeit im EU-Trilog diskutiert wird, kann eine transparente Berichterstattung unterstützen.
„Für uns ist wichtig, dass die Richtlinie angemessen und praktikabel ist und den Unternehmen nicht unverhältnismäßige Kosten und Verwaltungslasten zur falschen Zeit aufbürdet“, sagt Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und Leiterin des Brüsseler Büros.
Die BVE fordert eine schrittweise Umsetzung der Bestimmungen angepasst an die Größe und Art des Unternehmens sowie die Verlängerung der Fristen für die Umsetzung durch Mitgliedstaaten und Unternehmen. „Gerade in einer Zeit, in der die Wirtschaft von einer schweren und mehrfachen Versorgungskrise betroffen ist, sollte Bürokratie in Form neuer Dokumentationspflichten vermieden und durch zumindest verlängerte Umsetzungsfristen aufgeschoben werden. Vor allem Unternehmen, die noch nicht berichtspflichtig sind, sollten mindestens bis 2026 Zeit haben, um neuen Berichtspflichten erstmalig nachzukommen“, so Sabet.
Die deutsche Ernährungsindustrie ist von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geprägt, die nach Ansicht der BVE generell und konsequent von den nicht-finanziellen Berichtspflichten ausgenommen werden sollten. Deswegen muss vermieden werden, dass die berichterstattenden Unternehmen die Anforderungen direkt an KMU weitergeben; beispielsweise, wenn mit diesen Finanzierungsfragen oder Lieferbeziehungen diskutiert werden. Daher sind abgestufte Offenlegungspflichten und Ausnahmen zu regeln.
Außerdem ist es wichtig, dass mehr Zeit für die Entwicklung der Berichtsstandards zur Verfügung steht. Die Frist, die 31. Oktober 2022 für die Annahme der delegierten Rechtsakte einschließlich der allgemeinen Standards durch die Kommission vorsieht, ist zu ehrgeizig. Es bleibt weder genug Zeit für die Entwicklung von qualitativ hochwertigen und angemessenen Standards, noch für ein solides Verfahren zur Einholung von Beiträgen der Interessensgruppen.

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