Burger King muss sich wegen Whopper-Größe vor Gericht verantworten

01.09.2023 - USA
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(dpa-AFX) Ein US-Richter hat entschieden, dass sich Burger King vor Gericht verantworten muss, weil das Unternehmen seinen Whopper-Burger auf den Speisekarten größer dargestellt haben soll als er tatsächlich ist.

In der Sammelklage gegen Burger King behaupteten die Kläger, dass der Whopper auf den Speisekarten der Filialen um 35 % größer dargestellt wurde, mit einem fleischigeren Patty und Zutaten, die über das Brötchen hinausgehen.

Auf der Website von Burger King heißt es, der Whopper sei "der Burger schlechthin" und enthalte unter anderem ein echtes, fleischiges Rindfleischpatty. Zuvor hatte das Unternehmen argumentiert, dass es nicht verpflichtet sei, Burger zu liefern, die genau wie auf dem Bild aussehen.

Richter Roy Altman vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida wies den Antrag des Burger-Riesen auf Abweisung der Klage zurück und erklärte, es solle den Geschworenen überlassen bleiben, "uns zu sagen, was vernünftige Menschen denken".

Gleichzeitig wies er die Behauptung zurück, dass die Kette von Hamburger-Fastfood-Restaurants die Kunden mit ihrer Fernseh- und Online-Werbung in die Irre geführt habe. Er wies darauf hin, dass Burger King in der Werbung eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Gewicht des Burgers versprach, diese aber nicht einhielt.

Als Reaktion auf das Urteil erklärte Burger King: "Die Behauptungen der Kläger sind falsch. Die in unserer Werbung abgebildeten flammgegrillten Rindfleisch-Patties sind die gleichen, die in den Millionen von Whopper-Sandwiches verwendet werden, die wir unseren Gästen landesweit servieren."

Die Konkurrenten McDonald's und Wendy's sind ebenfalls mit Sammelklagen wegen unlauterer und irreführender Handelspraktiken konfrontiert, vor allem weil die Burger in der Werbung mindestens 15 % größer dargestellt werden als sie tatsächlich sind.

Taco Bell, ein Unternehmen von Yum Brands, wurde in den USA ebenfalls verklagt, weil es Pizzen und Wraps verkaufte, die angeblich nur halb so viel Füllung enthielten wie beworben.

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