EEG-Novelle: Für die Ernährungsindustrie zeichnet sich ein moderates Ergebnis ab
Gleichwohl deutet sich aufgrund der Erläuterungen von Bundesminister Gabriel in der gestrigen Pressekonferenz und den heute von der EU-Kommission verabschiedeten Beihilfeleitlinien ein im Ergebnis akzeptabler Befund für die Ernährungsindustrie an.
„Lebensmittelhersteller mit einer hohen Energiekostenintensität werden auch zukünftig die Möglichkeit haben, eine Reduktion der EEG-Umlage zu erwirken“, erklärt Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.
So sind in einer Sektorenliste der Beilhilfeleitlinien Branchen der Ernährungsindustrie, wie z. B. die Bereiche Herstellung von Fruchtsäften, Ölen und Fetten sowie Stärke und Stärkeerzeugnisse, aufgeführt. Entsprechende Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mindestens einer GWh p.a. sollen zukünftig 15% der EEG-Umlage zahlen. Entsprechendes soll für Nahrungsmittelhersteller weiterer Branchen gelten, sofern diese eine Handelsintensität von mindestens 4% und eine Stromkostenintensität von mindestens 20% aufweisen.
Jedoch sollen auch andere Unternehmen, die nicht in diesem Sinne stromkostenintensiv sind und zukünftig nicht mehr in den Genuss dieser Ausgleichsregelung kommen, eine Entlastung erhalten. Diese sollen, zumindest für einen Übergangszeitraum, lediglich 20% der EEG-Umlagen zahlen.
Von dieser Regelung werden zahlreiche Unternehmen aus verschiedenen Teilbranchen der Ernährungsindustrie profitieren, wie z. B. der Fleisch-, Geflügel-, Mühlen-, Süßwaren- und Getränkeindustrie.
„Wir haben in den vergangenen Tagen und Wochen sowohl in Brüssel als auch in Berlin gegenüber der Politik verstärkt darauf hingewiesen, dass die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen gelassen werden dürfen. Sie beschäftigen rund 65.000 Personen, plus die Arbeitnehmer in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen. Dies ist auch für den ländlichen Raum von erheblicher Bedeutung“, so Christoph Minhoff.
Ein finalisierter Kabinettsentwurf zur Novellierung des EEG wird Anfang Mai dieses Jahres erwartet.
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