Neues Tarifpaket für die Systemgastronomie geschnürt

18.12.2014 - Deutschland

Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben für die mehr als 100.000 Beschäftigten in den Betrieben der deutschen Systemgastronomie, insbesondere  McDonald’s, Burger King, Kentucky Fried Chicken, Pizza Hut, Starbucks und Vapiano ein neues Tarifpaket – bestehend aus Entgelt- und Manteltarifvertrag – abgeschlossen. Es tritt ab 1. Januar 2014 in Kraft. 

Nach vier ergebnislosen Verhandlungsrunden wurde in einer Schlichtung unter dem Vorsitz von Dr. Ursula Engelen-Kefer heute Nacht eine Einigung erzielt.

Der Entgelttarifvertrag sieht über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus gehende Entgelterhöhungen in den unterschiedlichen Tarifgruppen vor. Der Manteltarifvertrag bleibt in weiten Teilen bestehen. 

Folgende Eckpunkte wurden vereinbart: 

  • Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein unterster Tariflohn von 8,51 Euro pro Stunde.
  • Die Entgelte der unteren Tarifgruppen steigen überdurchschnittlich.
  • Ost-West-Angleichung in allen Tarifgruppen wird bis spätestens 1. August 2018 umgesetzt.
  • Der Manteltarifvertrag bleibt für derzeit Beschäftigte unverändert. Für neue Mitarbeiter gelten bis zum 31. Juli 2018 Übergangsregelungen.
  • Die Azubi-Gehälter werden deutlich erhöht. 

Wolfgang Goebel, BdS-Präsident und Personalvorstand McDonald’s Deutschland Inc.: „Mit diesem Ergebnis konnten wir die Tarifkultur für die Systemgastronomie erhalten und zukunftssicher gestalten. Für die Arbeitgeber schafft der Abschluss Planungssicherheit und erhält die Tarifbindung so für beide Seiten attraktiv.“ 

„Nach langen und zähen Verhandlungen konnten wir nun endlich einen ausgewogenen Abschluss erreichen. Die Gewerkschaft NGG hat sich für die Rechte der Beschäftigten mit Aktionen stark gemacht, um einen Tarifabschluss mit angemessener Entgeltentwicklung auch oberhalb des Niveaus des gesetzlichen Mindestlohns – und dies ohne materielle Verschlechterungen des Manteltarifvertrages und mit vertretbaren Übergangslösungen für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu erwirken“, kommentiert Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der NGG. 

Dr. Ursula Engelen-Kefer hob hervor, dass die schwierigen Verhandlungen in einem konstruktiven und sachlichen Klima stattfanden. „Gerade in der Systemgastronomie wird der gesetzliche Mindestlohn für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu einer Verbesserung ihrer Löhne führen“, so die Einschätzung von Engelen-Kefer.

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