Rosenberger fordert wirksames Gesetz für Entgeltgleichheit
Ein Wermutstropfen sei es, dass die Überprüfung der Eingruppierungen erst ab einer Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten verpflichtend sein soll. Damit würde das Gesetz nur für einen verschwindend kleinen Teil der überwiegend mittelständischen Betriebe im Bereich der NGG-Branchen gelten. „Die Auskunftspflicht sollte für alle Betriebe unabhängig ihrer Größe gelten“, fordert die NGG-Chefin.
Rosenberger hat angekündigt, dass die NGG in diesem Jahr mit einer Initiative zur Entgeltgleichheit startet: „Wir überprüfen alle Tarifverträge auf mögliche, versteckte Benachteiligungen von Frauen, etwa darauf, ob Frauen, die in Teilzeit arbeiten, von Vergünstigungen ausgenommen sind. Wir wollen die Tarifkommissionen stärker für das Thema sensibilisieren.“
Die Ergebnisse der in dieser Woche vorgestellten Studie zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz hat Rosenberger als erschreckend bezeichnet. „Mehr als jede zweite Frau hat die Erfahrung sexueller Belästigung gemacht. Vermutlich liegt im Gastgewerbe die Dunkelziffer noch viel höher.“ Rosenberger hat die Frauen aufgefordert, das nicht stillschweigend hinzunehmen. Oft stecke dahinter ein hierarchisches Machtspiel. Frauen müssten lernen, hier Grenzen zu setzen und sich nicht scheuen, das im Betrieb öffentlich zu machen und ihr kollegiales Umfeld einzubeziehen, „auch wenn dies sicher ein schwieriger Weg mit Widerständen ist“.
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