Gericht: Bier darf nicht als 'bekömmlich' beworben werden
Das Wort "bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort "bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung.
Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.
Der Anwalt der Brauerei, Roland Demleitner, schloss weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man beim Oberlandesgericht Berufung einlege, sagte er. Das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht.
Er halte weiter für fraglich, ob die bloße Verwendung des Wortes "bekömmlich" schon gesundheitsbezogen sei, sagte Demleitner, der auch Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien in Deutschland ist. Der Kontext der Werbung sollte immer mit berücksichtigt werden.
Die Brauerei Härle habe mit dem Wort "bekömmlich" lediglich den Geschmack des Bieres bewerben wollen.
VSW-Geschäftsführerin Angelika Lange sagte, Werbeslogans wie "bekömmlich" für Alkohol seien aus gutem Grund verboten. Mit Alkoholkonsum seien viele Gesundheitsrisiken verbunden. Die Zahl der Alkoholabhängigen sei groß. Die volkswirtschaftlichen Kosten für ihre Behandlung seien enorm, ganz abgesehen vom persönlichen Leid, das mit Alkoholismus verbunden sei.
Bier dürfe beworben werden, nur eben nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorteilen, sagte Lange. Normalerweise hielten sich die Brauereien auch an diese Vorgaben. Der aktuelle Fall sei nur ein Ausreißer. Dem Verband lägen derzeit keine ähnlichen Beschwerden mehr vor./sas/DP/stb(dpa)
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.