Demografischen Wandel tarifvertraglich gestalten
Darüber strebe die Gewerkschaft NGG den Einstieg in Tarifverträge zur Gestaltung des demografischen Wandels an. Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender, zu dieser qualitativen Komponente der Tarifempfehlung: „Grundlage für so genannte Demografie-Tarifverträge ist es, zunächst die Altersstruktur unter Beteiligung der Betriebsräte zu analysieren. Darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen und damit die Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden, damit diese gesund die Regelarbeitsgrenze erreichen. Für Arbeitgeber lohne sich jeder Euro, den sie in die Gesundheit der Mitarbeiter investieren: Allein aufgrund reduzierter Fehlzeiten sparen die Betriebe laut einer Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit im Schnitt 2,70 Euro mit jedem ausgegebenen Euro.“
In weiteren Schritten wolle die NGG vor allem für besonders belastete Beschäftigte gleitende Übergänge in die Rente tarifvertraglich regeln und für junge Menschen eine sichere Perspektive durch eine qualifizierte Berufsausbildung und Übernahme nach der Ausbildung sichern.
„Auch wenn sich der Einstieg in Demografie-Tarifverträge bisher schwierig gestaltet, müssen die Arbeitgeber umdenken, wenn der demografische Wandel in den NGG-Branchen erfolgreich gemeistert werden soll“, ist sich Güster sicher.
Die Gewerkschaft NGG vertritt die Interessen von rund 550.000 Beschäftigten im Ernährungsgewerbe (Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk) sowie rund 1,7 Millionen Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe.
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