McDonald's Deutschland: Statement zu der Berichterstattung über den Schlachthof in Düren
Aufgrund der aktuellen Recherche von Report München und Süddeutscher Zeitung sind wir mit den Anschuldigungen gegen den Schlachthof in Düren konfrontiert worden. Dieser Schlachthof belieferte über einen Zerlegebetrieb unter anderem auch OSI Food Solutions, unseren exklusiven Rindfleischlieferanten. Über OSI Food Solutions hat McDonald’s Deutschland von diesem Schlachthof in Düren Vorderviertel vom Rind in geringer Menge bezogen (im Jahr 2017 170 Tonnen. Das entspricht ca. 0,5 % der Gesamtmenge an Rindfleisch, das McDonald’s Deutschland für das Jahr 2017 bis dato eingekauft hat).
Angesichts der erhobenen Vorwürfe haben wir den Bezug von Fleisch von besagtem Betrieb bereits während der Recherche unverzüglich einstellen lassen. Dies gehört bei McDonald’s zum Standardprozess bei derartigen Vorwürfen und wird auch bis auf Weiteres so bleiben. Selbstverständlich haben wir unseren Lieferanten, die OSI Food Solutions, bereits aufgefordert, die erhobenen Vorwürfe schnell und intensiv zu überprüfen. Die Einhaltung geltender Tierwohlstandards ist für uns nicht verhandelbar und aufgrund der Berichterstattung sehen wir diesen Grundsatz hier nachhaltig gefährdet.
Auch wenn der Betrieb aktuell nicht mehr an McDonald’s liefert, ist uns eine vollumfassende Klärung der Vorwürfe sehr wichtig. Deshalb fordern wir eine schnelle und konsequente Überprüfung auch durch die zuständigen Behörden.
McDonald’s hat freiwillig, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, ein umfassendes internes Auditsystem eingeführt, das wir seit 2001 erfolgreich in Deutschland anwenden. Trotzdem arbeiten wir natürlich kontinuierlich daran, unser Auditsystem und die damit verbundenen Prozesse zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dies umfasst selbstverständlich auch alle am Prozess beteiligten Partner. Der konkrete Fall ist ein zusätzlicher Anlass, dies aktuell mit besonderem Nachdruck zu tun. Sollte es Optimierungsbedarf geben, werden wir entsprechend schnell und auch transparent handeln. Dies verlangen wir selbstverständlich auch von unseren Lieferanten.
Dabei gilt es jedoch auch zu beachten: Ein Audit kann immer nur den Status in einem bestimmten Moment abbilden. Die durchgehende Überwachung aller gesetzlichen Anforderungen obliegt in erster Linie dem Tierschutzbeauftragten des Schlachthofes und dem örtlichen Veterinäramt, welches bei eventuellen Abweichungen entsprechende Maßnahmen einleiten muss. Auch wir müssen auf diese Instanzen vertrauen können.
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