Neue EEG-Vorschläge nicht akzeptabel für Ernährungsindustrie - BVE fordert Nachbesserungen
Die in dieser Woche vorgelegten Vorschläge zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hätten für zahlreiche stromintensive Unternehmen der Ernährungsindustrie erhebliche negative Auswirkungen. Die BVE fordert deshalb von der Bundesregierung Änderungen bei den Kriterien, die für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung zu erfüllen sind. Dies hat die BVE auch im Rahmen einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deutlich gemacht.
Wichtige Teilbranchen der Ernährungsindustrie, wie die Fleisch-, Geflügel,- Mühlen-, Teigwaren-, Cerealien-, Würzmittel-, Feinkost-, Mineralbrunnen-, Zucker-, Speiseeis- und Süßwarenbranche sowie die kartoffelverarbeitende Industrie, sind derzeit noch nicht berücksichtigt. „Insgesamt würden über 300 Betriebe mit rund 65.000 Beschäftigten aus der derzeitigen EEG-Umlagebefreiung fallen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. „Aufgrund der niedrigen Margen in der Lebensmittelbranche und der starken internationalen Verflechtung wäre die Wettbewerbsfähigkeit und Existenz vieler Betriebe gefährdet.“
Bundeskanzlerin Merkel mahnte im Anschluss an den gestrigen Energiegipfel, dass alles getan werden müsse, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen. Da die nationale EEG-Ausgestaltung in wichtigen Teilen EU-Vorgaben folgen muss, fordert die BVE daher Wirtschaftsminister Gabriel auf, sich bei seinem heutigen Treffen mit EU-Wettbewerbskommissar Almunia in Brüssel ehrgeizig für die betroffenen Branchen und Unternehmen der Ernährungsindustrie einzusetzen.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.