Schmidt: „Schutz vor Lebensmittelbetrug rückt in den Fokus“
Neue EU-Verordnung für noch klarere und effizientere Vorschriften für amtliche Lebensmittelkontrollen in der EU
Nach mehrjährigen Beratungen haben die Botschafter der Mitgliedstaaten einer neuen „EU-Kontrollverordnung“ zugestimmt. Die neue Vorschrift legt die grundsätzlichen An-forderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Mit der neuen Verordnung verbessern wir EU-weit die Lebensmittelsicherheit und rü-cken den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus. Wir schaffen den Rah-men für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Mit der überar-beiteten Kontrollverordnung wird es auch zu Verbesserungen beim Tierschutz kom-men, wofür sich Deutschland in den Verhandlungen stets ausgesprochen hat. So kön-nen Verfahren zur Bewertung und Steigerung des Tierschutzniveaus europaweit ein-heitlich entwickelt und angewendet werden. Die neue Verordnung hat zum Ziel, die Anforderungen an Lebensmittelkontrolleure innerhalb der EU zu vereinheitlichen und sie wird die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten weiter verbessern.“
Hintergrund
Die neue „EU-Kontrollverordnung“ löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Vor Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung ist noch die Zustimmung des Europäi-schen Parlamentes und des Agrarrates erforderlich.
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