EU kann 300 Millionen Euro Milchstrafe behalten
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Deutschlands Milchbauern dürfen sich keine Hoffnung mehr auf die Rückzahlung von mehr als 300 Millionen Euro Strafgebühr machen, die die EU wegen Überproduktion von den Landwirten kassiert hatte. Das ergibt sich aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Ein Milchbauer ist mit dem Versuch gescheitert, die von Brüssel verlangte sogenannte Superabgabe für die Überschreitung der Milchquote im Jahr 2014/15 zu kippen.
Mit Hilfe der Milchquote wollte die EU seit 1984 die Milchproduktion beschränken. Deswegen mussten die Bauern Superabgabe berappen, wenn sie ihre jeweilige Quote überschritten hatten. Ähnlich wie beim alljährlichen Steuerbescheid wurde die genaue Höhe der Abgabe aber erst nachträglich festgelegt.
Die Beschränkung der Milchproduktion endete schließlich im März 2015. Und da die deutschen Milchbauern im letzten Quotenjahr kräftig überproduziert hatten, mussten sie insgesamt 309 Millionen Euro Strafgebühr zahlen. Der Kläger hatte argumentiert, dass die EU nach Abschaffung der Quote keine Superabgabe mehr hätte verlangen dürfen.
Der Bundesfinanzhof sieht das anders: Da die Milchquote bis März 2015 in Kraft war, galt bis dahin auch die Superabgabe - egal, ob die Rechnung nun nachträglich ins Haus kam oder nicht. Die Erhebung der Abgabe habe "weder gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" verstoßen, heißt es in dem Beschluss. Damit bestätigten die obersten deutschen Finanzrichter die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg in der ersten Instanz. Eine Revision zum Europäischen Gerichtshof ließ der BFH nicht zu./cho/DP/she (dpa)
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