Kartellamt legt Beschwerde gegen Freispruch für Kölsch-Brauereien ein
Das Bundeskartellamt hat Beschwerde gegen den Freispruch für drei Kölsch-Brauereien im Verfahren um illegale Preisabsprachen eingelegt. Das sagte am Donnerstag ein Sprecher der Behörde. Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" über den Schritt des Kartellamts berichtet. Über die Beschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof.

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Die Wettbewerbshüter hatten gegen die Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell Bußgelder von mehr als 8 Millionen Euro verhängt. Dagegen waren sie vor das OLG gezogen. Der 4. Kartellsenat hatte die Brauereien und zwei ihrer Manager in der vergangenen Woche freigesprochen. Der Senat habe die angeblichen Bierpreisabsprachen der Brauereien nicht feststellen könne, hatte das Gericht mitgeteilt./hff/DP/nas (dpa)
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