Gefährliche Mineralölverunreinigungen: foodwatch räumt Knorr-Produkte aus Supermarktregalen
Behörden und Hersteller bislang untätig
foodwatch hat nach Untätigkeit von Kontrollbehörden und Hersteller Unilever potentiell gesundheitsgefährdende Knorr-Produkte selbst aus den Supermarktregalen geräumt. Die Verbraucherorganisation wirft Unilever vor, die Brühwürfel und Saucen weiter zu verkaufen, obwohl Labortests massiv erhöhte Werte sogenannter aromatischer Mineralöle (MOAH) nachgewiesen hatten. Während die Behörden in Frankreich Unilever-Produkte bereits zurückgerufen haben, fehlt ein solcher Rückruf in Deutschland bisher. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und der Forderung nach einem sofortigen öffentlichen Rückruf Nachdruck zu verleihen, hat foodwatch nun selbst in die Regale gegriffen und Unilever-Produkte entfernt. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA stuft aromatische Mineralöle als potentiell krebserregend und erbgutverändernd ein.

foodwatch
„Unilever tut so, als seien hochgradig mit krebsverdächtigen Mineralölen belastete Knorr-Produkte gesundheitlich unbedenklich. Es ist höchste Zeit, dass die Überwachungsbehörden Unilever die rote Karte zeigen und dazu auffordern, die Produkte zurückzurufen. Unilever verstößt gegen das geltende Lebensmittelrecht, wenn belastete Produkte einfach weiterverkauft werden“, so Saskia Reinbeck von foodwatch.
Ende 2021 hatte foodwatch Ergebnisse zweier unabhängiger Laboranalysen veröffentlicht, die erneut die Verunreinigung von Lebensmitteln mit MOAH belegen. Besonders belastet waren Knorr-Produkte von Unilever. Trotzdem sind bis heute die entsprechenden Lebensmittel im Supermarkt zu kaufen. Weder die zuständigen Behörden noch die Hersteller hätten angemessene Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher:innen zu schützen, kritisierte foodwatch.
EU berät nächste Woche über Mineralölverunreinigungen
Vor einer wichtigen Sitzung auf EU-Ebene in der kommenden Woche, auf der auch die foodwatch-Ergebnisse besprochen werden sollen, forderte die Verbraucherorganisation erneut ein entschiedenes Handeln: Der zuständige EU-Ausschuss (SCoPAFF) müsse bei seinem Treffen am 28. Februar klarstellen, dass MOAH in Lebensmitteln bereits in kleinsten Mengen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Hersteller belastete Produkte auf der Grundlage von Artikel 14 der EU-Lebensmittelverordnung vom Markt nehmen und zurückrufen.
„Lebensmittel dürfen nicht in den Handel gelangen, wenn sie nicht sicher sind. Wir brauchen dringend eine EU-weite Null-Toleranzgrenze bei aromatischen Mineralölen für alle Lebensmittel, damit sich solche Fälle nicht wiederholen und Hersteller wie Unilever sich nicht aus der Verantwortung stehlen können“, sagte Saskia Reinbeck von foodwatch.
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