Neue Regelungen für Babynahrung und bilanzierte Diäten veröffentlicht
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Das neue Recht für Speziallebensmittel nimmt langsam Formen an: Ab 20.07. 2016 wird bekanntlich die Diätverordnung durch die neue EU-Verordnung über Speziallebensmittel (Verordnung Nr. 609/2013) abgelöst.
Da es sich bei dieser Verordnung nur um eine Rahmenverordnung handelt, blieben wesentliche Regelungen insbesondere für Säuglingsnahrung und bilanzierte Diäten sogenannten delegierten Rechtsakten vorbehalten. Diese sind nun am 02.02.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Mit diesen delegierten Verordnungen (EU) 2016/127 und (EU) 2016/128 wird die Rahmenverordnung im Hinblick auf besondere Anforderungen an die Zusammensetzung- und Kennzeichnung von Säuglingsnahrung und bilanzierten Diäten (Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke) ergänzt. Unter anderem besteht künftig ein Verbot, für Säuglingsanfangsnahrung und bilanzierte Diäten nährwertbezogene und/oder gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden.
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