Abwärme: KfW startet zum 1. Mai mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm
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Ab dem 01. Mai 2016 fördert die KfW mit Mitteln des Bundeswirtschaftsministeriums Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Nutzung betrieblicher Abwärme in gewerblichen Unternehmen über das neue KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294). Anträge können bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Das Programm wird im Hausbankverfahren beantragt. Unternehmen aus NRW, die über Abwärmekonzepte nachdenken, können sich im Vorfeld eines Bankengesprächs an die Finanzierungsberatung der EFA wenden.
Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, wenn dadurch betriebliche Abwärme vermieden oder bislang ungenutzte Abwärme effizient genutzt wird. Antragsberechtigt sind mehrheitlich private gewerbliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Umsatzgröße.
Die Förderung besteht aus einem zinssubventionierten KfW-Förderkredit, der bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten betragen kann, und Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi von bis zu maximal 50 %. Der maximale Kreditbetrag beträgt i.d.R. 25 Mio. Euro, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 20 Jahre festgeschrieben werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts, das bei Antragstellung einzureichen ist.
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