Lebensmittelinformation bei Fleisch: So kommt das Einfrierdatum korrekt beim Verbraucher an

28.01.2015 - Deutschland

Seit 13. Dezember 2014 ist es amtlich: Wurde frisches SB-Fleisch vor dem Verkauf bereits eingefroren, gehört das Einfrierdatum auf die Verpackung. Das regelt die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011, kurz LMIV. Egal, ob das Produkt nach der Schlachtung, dem Zerlegen, beim Einzelhändler oder Metzger schon einmal eingefroren war, der Verbraucher muss über jede zeitweise Tiefkühlung informiert werden. Gleiches gilt für die Belieferung von Großverbrauchern, Wiederverkauf über Telefon oder Kataloge genauso wie für den Verkauf über Online-Shops. „Eine immense Herausforderung für jeden Beteiligten der Wertschöpfungskette bis zum  Handel: Oft sind frühere Einfrierdaten gar nicht bekannt, weil die Informationen nicht in der Lieferkette weitergereicht wurden. Vielen vorgelagerten Prozessstufen ist gar nicht bewusst, dass die Daten erfasst werden müssen. Dabei ist es gerade dann wichtig, wenn nicht bekannt ist, wer das Fleisch bekommt, was daraus hergestellt wird oder ob die letzte Stufe auskunftspflichtig gegenüber Endverbrauchern ist“, erklärt Angela Schillings-Schmitz, Senior-Branchenmanagerin Fleisch bei GS1 Germany. Das sei eine der größten Hürden an dieser Regelung. GS1 Germany empfiehlt hierfür jetzt zwei Lösungen auf Basis von GS1 Standards.

Spezielle Barcodes im sogenannten GS1-128-Standard unterstützen dabei, dass die Daten weitergegeben werden können. Der Standard verschlüsselt über sogenannte Datenbezeichner neben der Artikelnummer weitere Informationen wie Charge oder eben das Einfrierdatum. „Ist das Einfrierdatum auf dem Produktetikett barcodiert, kann es von der nachfolgenden Stufe der Lebensmittelkette automatisch erfasst werden. Das spart zum einen Zeit, zum anderen werden  Lese- und Schreibfehler vermieden. Die entstehen schnell, wenn klarschriftlich aufgedruckte Informationen per Hand abgetippt werden“, so Schillings-Schmitz.

Eine zweite Option bieten elektronischer Datenaustausch und ganzheitliche Traceability-Lösungen wie fTrace. Beim elektronischen Datenaustausch können die Einfrierdaten über den Lieferavis ausgetauscht werden. Schillings-Schmitz: „Werden die Daten von einem Partner zum nächsten in der Kette weitergegeben, besteht das Risiko, dass Informationen verloren gehen. Mehr Sicherheit bieten Systeme, in denen relevante Daten von jedem Prozessbeteiligten einmal über eine einzige Schnittstelle für alle nachfolgenden Stufen bereitgestellt werden. Möglich macht das der EPCIS-Standard. Er wird zum Beispiel bei fTrace genutzt.“ So können Märkte Einfrierdaten lückenlos ermitteln und erfahren, ob das Fleisch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingefroren war.

Ob GS1-128-Datenbezeichner oder  elektronischer Datenaustausch via EDI und EPCIS, beide Lösungen können Anwender des GS1 Systems heute schon nutzen, um Einfrierdaten korrekt weiterzugeben. Informationen zu den Standards erhalten Kunden des Leistungspakets GS1 Complete kostenfrei auf der Website von GS1 Germany. Unterstützend bietet GS1 Germany LMIV-Trainings für die Fleischbranche an, die auch auf die Themen Einfrierdatum und Herkunftskennzeichnung eingehen. Die nächsten Termine finden am 03.02. und 23.02.2015 in Köln statt.

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