MIV begrüßt wesentliche Punkte der GAP-Reform für den Milchbereich
Mit den heute abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen haben die EU-Agrarminister endlich die Leitlinien für die EU-Agrarpolitik für die Zeit bis 2020 beschlossen und damit Planungssicherheit für Milcherzeuger und Molkereien gegeben.
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Der MIV begrüßt dabei, dass die Agrarminister den Vorschlag des parlamentarischen Berichterstatter Dantin im Milchbereich zur Einführung einer „Mini-Milchquote“ mit einem Bonus-Malus-System als Krisenbewältigungsinstrument nicht gefolgt sind. Die Modifizierungen der Intervention bei Marktstörungen in Krisenzeiten sieht der MIV hier als einen ausreichenden Schritt in die richtige Richtung. Im Rahmen einer Konferenz will die Kommission über Strategien für den Milchsektor nach Auslaufen der Quoten und eventuelle Krisenbewältigung noch diskutieren. Auch die Wirksamkeit der neu geschaffenen Branchenorganisationen und Erzeugergemeinschaften aus dem letzten „Milchpaket“, die nun gemäß der Reform in Deutschland allgemeinverbindliche Maßnahmen, wie die Milchmengensteuerung im Krisenfall auch auf Nichtmitglieder vorschreiben könnten, ist unter den hier geltenden kartellrechtlichen Vorgaben und Bedingungen nicht sehr wahrscheinlich. Mehr Aufmerksamkeit sollten die Milcherzeuger daher dem Aspekt „Greening“ und der Degression der Direktzahlungen schenken. Hier gilt es durch kluge Entscheidungen den Anforderungen und Möglichkeiten der 1. und 2. Säule gerecht zu werden.
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