Getränkewende mit Flaschen-Maut: Geforderte Zwangsabgabe belastet Verbraucher in Milliardenhöhe
Das Einwegpfandsystem in Deutschland hat sich zu einem etablierten Vorzeigemodell für eine innovative Kreislaufwirtschaft entwickelt. Es steht heute für Abfallvermeidung, Ressourcenschutz und Energieeffizienz. "Die nachweislichen ökologischen Erfolge des Einwegsystems dürfen nicht weiter ignoriert werden. Beide Wertstoffkreisläufe - Einweg und Mehrweg - müssen auf Grundlage aktueller Ökobilanzen neu bewertet werden", erklärt Wolfgang Burgard, Geschäftsführer vom Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ). Hierfür hat das Umweltbundesamt zur Erarbeitung objektiver Kriterien ein Forschungsprojekt über Ökobilanzen von Getränkeverpackungen angestoßen, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2015 erwartet werden.
"Die geforderte Zwangsabgabe entbehrt bislang nicht nur einer ökologischen Basis, sie würde vor allem einkommensschwache Haushalte treffen", so Burgard weiter. 95 % aller Haushalte greifen heute auf PET-Einwegflaschen zurück. Der Verbraucher orientiert sich bei seiner Kaufentscheidung an der Verbraucherfreundlichkeit, an der Ökologie und am Preis-Leistungs-Verhältnis der Getränkeverpackung. "Angesichts des demografischen Wandels und der erhöhten Mobilität haben sich die Ansprüche an Getränkeverpackungen stark gewandelt. Das Pfandsystem bedarf einer konsequenten Transparenz und Kennzeichnung für den Verbraucher statt einer unverhältnismäßigen Zwangsabgabe", erklärt Burgard.
Auf die Einführung des Pflichtpfandes haben Getränkehersteller, Handels-, Verpackungs- und Recyclingunternehmen mit Investitionen von über 2 Mrd. Euro für die Einrichtung der notwendigen Infrastruktur im Handel und den Aufbau von ca. 35.000 Rücknahmeautomaten reagiert. Diese Investitionen werden durch die Einführung einer unsachgerechten Regulierung in Frage gestellt. Eine erneute Umstellung des Systems gefährdet die langfristige Planungs- und Investitionssicherheit des Handels sowie der Verpackungs- und Getränkeindustrie.
Die Bundesregierung hat bereits im April 2010 eine Zwangsabgabe durch das Umweltbundesamt evaluieren lassen und kam zu der Einschätzung, dass eine Zwangsabgabe im Ergebnis kein geeignetes Mittel darstellt. "Gegen eine Abgabe spricht sowohl die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung als auch die Schwierigkeit, eine über alle Getränkesegmente hinweg taugliche und der Marktentwicklung angepasste Abgabenhöhe zu bestimmen, die Lenkungswirkung entfaltet ohne zugleich Erdrosselungseffekte zu zeitigen."
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